Betriebliche Altersversorgung

Die Versorgungsordnung

Die Versorgungsordnung ist eine privatrechtliche Vereinbarung (zumeist als Anlage zum Arbeitsvertrag) zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in der die arbeits-rechtlichen Vorgaben zur betrieblichen Altersversorgung konkretisiert werden.

Das Betriebsrentengesetz und die meisten Tarifverträge regeln lediglich die allgemeinen Rahmenbedingungen, die durch Versorgungsordnungen erst konkret ausgestaltet werden, um bei den betroffenen Unternehmen die Haftungsrisiken zu reduzieren.

Die Vorteile der Versorgungsordnung

  • Durch die Versorgungsordnung können Sie als Arbeitgeber Ihre Haftungsrisiken im Bereich der betrieblichen Altersversorgung minimieren.
  • Die Versorgungsordnung enthält Ihre Vorgaben für die betriebliche Altersversorgung in Ihrem Unternehmen.
  • Durch die Einrichtung einer Versorgungsordnung ersparen Sie sich 'Wildwuchs' durch Verträge Ihrer Mitarbeiter von unterschiedlichsten Versicherungsgesellschaften.
  • Die Versorgungsordnung kann viele Fragen Ihrer Mitarbeiter bereits im Vorfeld beantworten, dass spart Ihnen (oder Ihrer Personalabteilung) eine Menge Zeit.

Minimierung der Haftungsrisiken

Die Praxis zeigt, dass durch Unkenntnis in diesem Bereich Haftungsrisiken bei den Unternehmen entstehen. Die Risiken ergeben sich auf Basis folgender Rechtsgrundlagen (Auszug), die alle unmittelbar mit der Versorgungsordnung zusammenhängen:

  • Haftung aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes, entsprechend § 3 Grundgesetz und § 75 BetrVG
  • Erfüllungshaftung nach § 1 BetrAVG (Betriebsrentengesetz)
  • Haftung aufgrund des gesetzlich einklagbaren Anspruchs nach § 1a BetrAVG
  • Haftung durch fehlerhafte Versorgungszusage/Versorgungsordnung nach § 1a Abs. 1 Satz 2 BetrAVG
  • Haftung aus der Übernahmeverpflichtung nach § 4 BetrAVG

Eine juristisch testierte Versorgungsordnung kann durch geeignete Kooperationspartner erstellt werden.

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