Betriebliche Altersversorgung

Unterstützungskasse

Der Arbeitgeber erteilt seinem Mitarbeiter eine Versorgungszusage und leistet die Zuwendungen an eine Unterstützungskasse. Diese schließt eine Rückdeckungsversicherung ab und zahlt bei Rentenbeginn die vereinbarte Rente an den Mitarbeiter aus. Die Form der Altersvorsorge wird gern für Geschäftsführer eingesetzt, da deren Einkommen in der Regel über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt. Die Unterstützungskasse ist für Unternehmen interessant, die den gesamten Verwaltungsaufwand auslagern möchten. Da keine Obergrenze für Beiträge existiert, ist eine Vollversorgung des Arbeitnehmers möglich.

Wussten Sie schon?

  • Die eingezahlten Beträge sind sozialversicherungsfrei und gelten als Betriebsausgaben
  • Die Zahlungen an die Unterstützungskasse gelten in der Ansparzeit nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn
  • Die Zahlungen an die Unterstützungskasse sind bilanzneutral

Rückgedeckte Unterstützungskasse

Grafik Rückgedeckte Unterstützungskasse

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Mitarbeitermotivation – Bindung qualifizierter Mitarbeiter an das Unternehmen
  • Bilanzneutralität (keine Bilanzierung beim Arbeitgeber)
  • Beiträge sind Betriebsausgaben und mindern die Belastung des Arbeitgebers.
  • Versorgungsleistungen werden von Unterstützungskasse erbracht
  • Verlagerung von Verwaltungsaufwand auf die Unterstützungskasse
  • Reduzierung der Lohnnebenkosten – Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge
  • Kombination mit anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung möglich

Die Vorteile für Ihre Arbeitnehmer

  • Hohe Steuerersparnisse, auch über die im § 3 Nr. 63 EStG genannten Grenzen hinaus
  • Keine Sozialabgaben im Rahmen der 4%-Grenze (auch zusätzlich zur Direktversicherung)
  • Besteuerung der Leistungen erst im Leistungsfall, zu einem meist geringeren Abgabensatz
  • Wahlmöglichkeit einer Kapitalzahlung anstelle einer lebenslangen Altersrente

Die Unterstützungskasse ist besonders geeignet, um auch bei leitenden Angestellten oder Personen in der Geschäftsleitung eine umfassende Altersversorgung darzustellen.

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