Betriebliche Altersversorgung

Pensionszusage

Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer bei Eintritt des Versorgungsfalls die jeweils vereinbarte Leistung in Form einer Rentenzahlung oder einer Kapitalleistung zu zahlen. Dem Arbeitgeber obliegt die Finanzierung der Versorgungsleistungen, die in der Regel während der Anwartschaftszeit über Pensionsrückstellungen erfolgt. Zur finanziellen Absicherung der Verpflichtung wird eine Rückdeckungsversicherung auf das Leben des Mitarbeiters abgeschlossen. Auch bei der Pensionszusage ist eine Vollversorgung möglich.

Heilung bestehender Pensionszusagen

Viele bereits eingerichtete Pensionszusagen haben eklatante Mängel. Neben einer erheblichen Unterdeckung der Finanzierung zukünftiger Ansprüche, zeigen sich auch gravierende Fehler in der formalen Ausgestaltung der Pensionszusagen. Fehlende Anpassungen an die laufende Gesetzgebung und Rechtsprechung und die Verwendung von nicht einwandfreien Vorlagen bei der Einrichtung führen zu dieser Problematik. Insbesondere für den Gesellschafter Geschäftsführer (GGF) kann dies gravierende Folgen haben.

Häufige Fehler:

  • Fehlende Gesellschafterbeschlüsse
  • Fehlende Verpfändung der Rückdeckungsversicherung (beim GGF)
  • Kein Bezug zur Rückdeckungsversicherung bei Risikobausteinen (z.B. BU)
  • Steuerschädliche und Steuerunschädliche Widerrufsvorbehalte (kritisch bei Insolvenz)
  • Renteneintritt nicht 'eindeutig' geregelt
  • Fehlende Regelungen zu einem späteren Renteneintritt
  • Fehlerhafte Darstellung der m/n-tel Berechnung bei vorzeitigem Ausscheiden
  • Und vieles mehr...

Auswirkungen:

  • verdeckte Gewinnausschüttung/ Einlage mit der Folge der Besteuerung beim GGF
  • Gewinnerhöhende (Teil-) Auflösung von Rückstellungen
  • Bilanzsprung (bei fehlerhafter Rückdeckung der Berufsunfähigkeit)
  • Wegfall der Versorgung (bei Insolvenz)
  • Schwierigkeiten beim Verkauf der Firma (niedrigerer Verkaufspreis)
  • Lösung:

Um die Pensionszusage finanziell und formell sicher aufzustellen, ist es unabdingbar eine aktuelle Informationsbasis hinsichtlich bestehender Mängel zu bekommen. Hierfür sind zwei Prüfschritte notwendig:

  • Prüfung möglicher formaler Mängel
  • Prüfung der Rückdeckungsmittel und der damit verbundenen Finanzierungslücke

 

Schritt für Schritt

Neugestaltung/ Korrektur der Pensionszusage auf formaler Ebene

  • Behebung der Mängel
  • Gestaltung zur besseren Ausfinanzierung (z. B. Umschreiben in eine Kapitalzusage)

Gestaltung eines individuellen Finanzierungskonzeptes nach Klärung verschiedener Varianten

  • Ausfinanzierung (zumeist die günstigste Art der finanziellen Heilung)
  • Auslagerung
  • Einfrieren erdienter Ansprüche und Auslagerung künftiger Ansprüche

 

Als Ergebnis dieses Prozesses steht die Zusage (und somit die Versorgung im Alter) sowohl formal, als auch finanziell auf soliden Beinen und ist auf die jeweiligen Bedürfnisse (Nachfolgeregelung, Verkauf, Auflösung) angepasst.

Folgen Sie uns